
Baustellenabfall leicht
Baustellenabfall leicht
- < 500 kg/m³
Unter der Fraktion Baustellenabfälle fassen wir alle bei Neubau, Umbau, Ausbau, Gebäuderenovierung und Reparatur von Bauwerken anfallenden Rückstände, die als […]
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Zusatzinformationen
Behälter
- Abrollcontainer
- Absetzcontainer
- Big Bag
Gemischt OK als
- Baustellenabfall
- Sortierbarer Abfall
Alt. Entsorgung
Das darf rein
- Abfallgemischeaus: Papier und Pappe, Glas, Bekleidung und Textilien, Holz mit Ausnahme von Holz, das gefährliche Stoffe enthält, Kunststoffe, Metalle, Eisen und Stahl einschließlich Legierungen, Gummi, Kork, Keramik, Verpackungsabfälle
- Aktivkohle unbelastet
- Bauschaumpistole
- Beton, Fliesen, Ziegel und Keramik
- Bitumenschindeln ohne Asbest
- Bitumenwellplatte ohne Asbest
- Brandholz
- Deckenplatten
- Dichtungston
- Estrichreste
- Fensterglas m. Kunstoffrahmen
- Heraklithplatten
- Kalkanstrich
- Korkbodenbelag
- Laminat
- Linoleumboden
- Mörtelreste
- Paneele
- Rigipsplatten
- Rohr (aus Kunststoff)
- Rollladen
- Säcke für Zement/Mörtel/Putz/Kalk (mit Kunststoff)
- Teppich
- Tongranulat (für Pflanzen)
- Tonscherben
- Tontopf
- Töpferwaren
- WC-Becken
- Zementreste
- Ziegelbruch
- Ziegelstein (ohne Rußanhaftungen)
Das gehört nicht dazu
- Gefährliche, explosive, ätzende oder leicht entzündliche Abfälle
- Asbesthaltige und asbestzementhaltige Abfälle
- Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
- Staubende und leicht verwehbare Abfälle
- Flüssige oder schlammförmige Abfälle
- Krankenhausspezifische Abfälle
- Krankenhausspezifische Abfälle

Alle Infos im Datenblatt
Was darf rein, was nicht? Das praktische PDF zum Download und ausdrucken.

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