Baustellen­abfall leicht

Baustellen­abfall leicht

  • < 500 kg/m³

Unter der Fraktion Baustellenabfälle fassen wir alle bei Neubau, Umbau, Ausbau, Gebäuderenovierung und Reparatur von Bauwerken anfallenden Rückstände, die als […]

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Zusatzinformationen

Das darf rein

  • Abfallgemischeaus: Papier und Pappe, Glas, Bekleidung und Textilien, Holz mit Ausnahme von Holz, das gefährliche Stoffe enthält, Kunststoffe, Metalle, Eisen und Stahl einschließlich Legierungen, Gummi, Kork, Keramik, Verpackungsabfälle
  • Aktivkohle unbelastet
  • Bauschaumpistole
  • Beton, Fliesen, Ziegel und Keramik
  • Bitumenschindeln ohne Asbest
  • Bitumenwellplatte ohne Asbest
  • Brandholz
  • Deckenplatten
  • Dichtungston
  • Estrichreste
  • Fensterglas m. Kunstoffrahmen
  • Heraklithplatten
  • Kalkanstrich
  • Korkbodenbelag
  • Laminat
  • Linoleumboden
  • Mörtelreste
  • Paneele
  • Rigipsplatten
  • Rohr (aus Kunststoff)
  • Rollladen
  • Säcke für Zement/Mörtel/Putz/Kalk (mit Kunststoff)
  • Teppich
  • Tongranulat (für Pflanzen)
  • Tonscherben
  • Tontopf
  • Töpferwaren
  • WC-Becken
  • Zementreste
  • Ziegelbruch
  • Ziegelstein (ohne Rußanhaftungen)

Das gehört nicht dazu

  • Gefährliche, explosive, ätzende oder leicht entzündliche Abfälle
  • Asbesthaltige und asbestzementhaltige Abfälle
  • Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
  • Staubende und leicht verwehbare Abfälle
  • Flüssige oder schlammförmige Abfälle
  • Krankenhausspezifische Abfälle
  • Krankenhausspezifische Abfälle
Alle Infos im Datenblatt
Was darf rein, was nicht? Das praktische PDF zum Download und ausdrucken.
Fragen zu diesem Abfall?
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Baustellenabfall leicht

Unter der Fraktion Baustellenabfälle fassen wir alle bei Neubau, Umbau, Ausbau, Gebäuderenovierung und Reparatur von Bauwerken anfallenden Rückstände, die als Siedlungsabfälle eingestuft werden können, zusammen. Nach Gewerbeabfallverordnung besteht für Gewerbebetriebe die Pflicht zur Getrennthaltung von Abfällen. Diese Aufgabe kann auch von einer Sortieranlage übernommen werden. Baustellenabfall gemischt < 500 kg/m³ Gemischte Abfälle, von Baustellen und Abbruchmaßnahmen, die nur einen geringen oder keinen Bauschuttanteil aufweisen.