Altholz – Fenster

Altholz – Fenster

Altfenster aus Holz gelten als gefährlicher Abfall, da sie meist mit Holzschutzmitteln behandelt wurden. Laut Altholzverordnung (Anhang III) werden sie […]

Menge auswählen:

Zusatzinformationen

Das darf rein

  • Fenster komplett mit Glasscheibe
  • Fenster mit Holzrahmen
  • Fenster mit Verbundrahmen aus Holz und Aluminium
  • Fenster mit Drahtglas
  • Fensterrahmen ohne Glasscheibe
  • Türen (Innen und Außen) komplett mit Glasscheibe

Das gehört nicht dazu

  • Altholz Sorten A I, A II, A III, A IV, A IV.2 und kyanisiert
  • Flachglas
  • Fenster mit Kunststoffrahmen
  • Fenster mit Aluminiumrahmen
  • Fenster, die mit PCB-haltigen Dichtmassen verunreinigt sind
  • Fenster, die mit asbestfaserhaltigen Dichtmassen verunreinigt sind
  • Sägemehl, -späne
  • Baumgeäst, Baumstämme, Wurzelstöcke, Rinde
  • Verfaultes Holz
  • Holz mit Fremdstoffenz.B. Teerpappe, Teppich, Fensterglas, Kunststoff-, Stoff-, Textilteile und Mauerteile aus Gips, Backstein, Beton etc.
Alle Infos im Datenblatt
Was darf rein, was nicht? Das praktische PDF zum Download und ausdrucken.
Fragen zu diesem Abfall?
Wir helfen euch gerne weiter. Einfach eine E-Mail schreiben oder anrufen.
Nach oben scrollen

Altholz – Fenster

Altfenster aus Holz gelten als gefährlicher Abfall, da sie meist mit Holzschutzmitteln behandelt wurden. Laut Altholzverordnung (Anhang III) werden sie der Altholz-Kategorie A IV zugeordnet. Vor einer Verwertung müssen die einzelnen Bestandteile, wie Holz und Glas, voneinander getrennt werden.