Eure Fragen – unsere Antworten

Privatkunden

Auf unseren Umladestationen Bad-Waldsee / Bad-Wurzach / Isny kannst du als Bürger der jeweiligen Gemeinden deine Sperrmüllscheks einlösen.
An unserem Hauptstandort in Ravensburg ist dies jedoch nicht möglich.
Bei Fragen wende dich bitte an das Abfallwirtschaftsamt des Landkreises.

Informationen zur Sperrmüllsammlung im Landkreis Ravensburg  findest du hier.

Fragen zum Sperrmüllscheck finden Sie hier.

Abholservice von Sperrmüll

Kostenpflichtig: Eine Abholung über uns ist möglich mit:

  • Container, die du bei uns erhalten kannst
  • kleinere Mengen mit unserem Drecksäckle
  • Preise bitte vorher anfragen

Der richtige Container für deine Bedürfnisse
Hier findest du die passene Auswahl an Containern:

  • Absetzcontainer:  Ideal für kleinere Mengen, verfügbar in Größen 5 m3 bis 10 m3.
  • Abrollcontainer: Perfekt für größere Mengen, die bis zu 40 m3 abdecken können.

Auf öffentlichem Grund/Straßen darfst du nur Container stellen, wenn eine Stellgenehmigung von deiner örtlichen Stadt oder Gemeinde hast. Diese kannst du bei dem jeweiligen Ordnungsamt beantragen. Erst wenn diese vorliegt, können und dürfen wir dir einen Container/Drecksäckle auf öffentlichem Grund/Straße bereitstellen.

Bitte achte darauf, dass der Container nur bis zur Ladekante befüllt wird und die maximale Gewichtsgrenze von 10 Tonnen nicht überschritten wird.

Gerne beraten wir dich vor deiner Bestellung, damit du die richtige Containergröße für deine Bedürfnisse wählst.

Sollte der Container wider Erwarten überladen sein, stellen wir dir selbstverständlich einen weiteren Container zur Verfügung. In diesem Fall fallen zusätzliche Kosten gemäß unseren aktuellen Konditionen an.

Wir freuen uns auf deine Anfrage!

Okay, hier ist eine übersichtliche Zusammenfassung der Abrechnung:

  • Erstbestellung: Die Erstbestellung ist kostenpflichtig.
  • Transport: Der Transport wird pro Container berechnet, sowohl bei der Abholung als auch beim Tausch.
  • Mietdauer: Die ersten 10 Arbeitstage sind mietfrei.
  • Inhalt: Der Inhalt des Containers wird nach Gewicht pro Tonne über den Wiegeschein abgerechnet.

Zusammengefasst: Bei der Erstbestellung fällt eine einmalige Servicepauschale an. Jede Abholung oder jeder Tausch des Containers wird separat berechnet. Für die ersten zehn Arbeitstage ist die Nutzung mietfrei – danach wird die Miete tageweise berechnet. Die Entsorgungskosten richten sich nach dem tatsächlichen Gewicht des Inhalts auf Grundlage des Wiegescheins.

Zur Auszahlung/Überweisung benötigen wir einen gültigen Personalausweis.

 

Bei regelmäßigen Handelsgeschäften benötigen Sie einen Handelsschein bzw.

eine Gewerbeanmeldung. Handelserträge im Schrott- und Metallhandel sind

steuerpflichtig und somit im Lohnsteuerjahresausgleich anzugeben.

 

Schrott- und Metallabfälle von ihrer eignen Baustelle sind unter Umständen

steuerbefreit, hierzu fragen Sie bitte Ihren Steuerberater.

Gewerbekunden

Was bedeutet das als Abfallerzeuger bzw. Gewerbebetrieb?

Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) legt klare Richtlinien fest, die Abfallerzeuger einhalten müssen, um eine ordnungsgemäße Abfallbewirtschaftung sicherzustellen. Hier sind die wesentlichen Punkte, die du beachten solltest:

  1. Getrennte Erfassung:
    • Abfallfraktionen müssen bereits im Betrieb separat erfasst werden.
    • Bau- und Abbruchfraktionen sind direkt auf der Baustelle getrennt und sortenrein zu sammeln.
  2. Vorbehandlung bei gemischten Abfällen:
    • Wenn eine getrennte Erfassung wirtschaftlich oder technisch nicht möglich ist, müssen Abfallgemische in der Regel einer vorgeschriebenen Vorbehandlung oder Aufbereitung zugeführt werden.
  3. Dokumentationspflicht:
    • Die Umsetzung der Vorgaben muss dokumentiert werden.
    • Diese Dokumentation ist auf Verlangen der Behörde vorzulegen.
  4. Rechtsfolgen bei Nichteinhaltung:
    • Die Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Wir bieten dir Lösungen für eine ordnungsgemäße Entsorgung an! Das hilft nicht nur, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, sondern trägt auch zur Nachhaltigkeit bei.

Hast du spezielle Fragen zu den Lösungen,  oder zu den Anforderungen der Gewerbeabfallverordnung? 😊 Wir sind für dich da melde dich einfach bei unseren Abfallexperten

Für die Auszahlung/Überweisung benötigen wir eine gültige Steuernummer bzw. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

 

Seit dem 01.01.2011 geht gemäß § 13b Abs.2 Nr.7 UStG, die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über, sofern es sich um ein Geschäft zwischen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen handelt.

Eure Ansprechpartner bei weiteren Fragen

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